Eigenheimzulage

Für den Kauf von Gebrauchtimmobilien und den Neubau ist die Grundförderung 1 % der Investitionssumme jährlich, höchstens 1.250 Euro pro Jahr für maximal 8 Jahre.

Die Erweiterung oder der Ausbau schon vorhandenen Wohnraums werden nicht mehr unterstützt.

Das Baukondergeld liegt bei 800 Euro jährlich für höchstens acht Jahre.

Die Summe der postiven Einkommen darf 140.000 Euro bei Verheirateten und 70.000 Euro bei Ledigen nicht übersteigen. Es werden dabei die Einkommen im Jahr der Antragstellung und die des Vorjahres zusammengezählt.Diese Summe steigert sich je im Haushalt lebendem Kind um 30.000 Euro.

Der Kauf von Genossenschaftsanteilen wird nur noch unterstützt, falls der Käufer spätestens im letzten Jahren der Unterstützung eine/die Genossenschaftswohnung selbst verwendet.

Bauherren, die vor dem 01.01.2004 mit der Produktion anfangen, und Käufer, die vor dem 01.01.2004 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben die Möglichkeit noch Eigenheimzulage nach den bisherigen Eigenheimzulagengesetzets über den ganzen Förderzeitraum von 8 Jahren zu beanspruchen.

Als Anfang der Produktion gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung notwendig ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei Objekten, für die keine Baubenehmigung erforderlich ist und für die Bauunterlagen eingereicht werden müssen, ist der Zeitpunkt gültig, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumassregeln, für die weder die Einreichung von Bauunterlagen noch einen Bauantrag nötig sind, ist der Zeitpunkt ausschlaggebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten anfängt.

Die Förderung kann mit Beginn der Nutzung der Immobilie beansprucht werden. Das heißt: Der Antrag auf Eigenheimförderung kann erst gestellt werden, falls man eingezogen ist.

Wenn die Eigenheimzulage von einer Bank oder beispielweise einem Landesförderinstitut vorfinanziert wird, kann sie ein Eigenkapitalerstaz sein.

Es gibt in der Regel zwei Formen der Eigenheimzulage-Darlehen:

a. Die sogenannte Kapitalisierung – bei dieser wird der Auszahlungsbetrag so kalkuliert, dass durch die jährlichen Zahlungen der Eigenheimzulage und des Baukindergeldes die ganzen Zins- und Tilgungsraten abgedeckt werden.

b. Die sogenannte Vorfinanzierung mit laufenden Zinsraten – Bei dieser entspricht in der Regel der Kredit- und Auszahlungsbetrag der Summe der Eigenheimförderung. Das Baukindergeld und die Eigenheimförderung fungieren dann ausschließlich als Rückzahlung des Darlehens. Darüber hinaus werden monatlich die laufenden Zinsen gezahlt.

Beide Formen sind grundsätzlich ein Mittel, um die feste monatliche Rate für die Gesamtfinanzierung zu verringern.

 
 
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